Einzelheiten der Bestattung
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Bestattungsarten, zu den klassischen zählen sicherlich die Erdbestattung, die Feuerbestattung sowie eine Seebestattung. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren alternative bzw. erweiternde Bestattungsformen gefunden, die jedoch nicht in allen Regionen verwirklicht werden können. Grundsätzlich wird die Wahl der Bestattungart bestimmt durch persönliche Überzeugungen, religiöse Motive und Lebenseinstellungen. Auch die finanziellen Umstände spielen hierbei eine Rolle. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Form der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Erdbestattung
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- und Familiengrab) entschieden werden. Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstellen der jeweiligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese ist bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich. Ein Reihengrab wird von der Fried-hofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist nicht möglich. In ein Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind meist günstiger als bei einem Wahlgrab.
Anonyme Erdbestattung
Dies ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld mit nicht individuell gekennzeichneten Grabstellen. Es gibt eine Reihe von Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen, wir informieren Sie über die Gegebenheiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof. Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei dieser anonymen Beisetzungsart eine spätere Trauerarbeit und -bewältigung sehr erschwert wird, da eine persönliche Gedenkstelle fehlt. Der Besuch des Grabes wird vielen Menschen oft erst später zu einem notwendigen Bedürfnis, ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Feuerbestattung
Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Für die Beisetzung, die wenige Tage (2-3 Tage) später vorgenommen werden kann, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Der Verstorbene wird in der Regel nach Abschiednahme bzw. Trauerfeier zum Krematorium überführt.
Urnenwahlgrab
Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden. Je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Vergleichen Sie dazu die Angaben zum Wahlgrab bei Erdbestattungen.
Urnenreihengrab
Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, es darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Anonyme Urnenbestattung
Wird keine eigene Grabstätte gewünscht, kann die anonyme Beisetzung auf einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Es gibt einige Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. Verstreuung der Asche auf einer Wiese). Wir informieren Sie über die regionalen Möglichkeiten. Auch hier gilt jedoch, dass bei dieser anonymen Beisetzung eine spätere Trauerarbeit erschwert wird.
Seebestattung
Bei der Seebestattung wird die Urne auf dem Meer beigesetzt. Die Beisetzung kann auf der Nord- oder Ostsee, jedoch auch auf allen Weltmeeren vorgenommen werden. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen, auch eine Bewirtung an Bord kann erfolgen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Feuerbestattung.
Baumbestattung
Dies ist die Beisetzung der Totenasche an einem Baum innerhalb eines speziell dafür vorgesehenen Waldstücks, das öffentlich zugänglich sein muss. Der genutzte Baum wird mit einer Kennzeichnung versehen.
Weltraumbestattung
Nach der Einäscherung wird ein kleiner Teil der Asche in eine spezielle Urne gefüllt und in Verbindung mit einer Weltraummission ins All gebracht. Die restliche Asche wird dann nach den Wünschen des Verstorbenen konventionell bestattet.
Bitte beachten Sie
Die Zulässigkeit und Durchführung besonderer Bestattungsformen kann regional unterschiedlich sein. Wir informieren Sie über die bestehenden Möglichkeiten.
Grabpflege
Bei der Auswahl des Grabsteines sowie der Bepflanzung sollten Sie eine dem Verstorbenen angemessene Wahl treffen. Friedhofsverwaltungen schreiben sehr oft die Gestaltung von Grabfeldern vor. Wir kennen diese Kriterien, die regional äußerst unterschiedlich sind und halten die notwendigen Informationen für Sie bereit. Informieren Sie sich auch über Grabpflegeverträge.
Überführung
Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Bestattungshaus, zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist notwendig. Auch bei Überführungen im In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von uns streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.
Den Verstorbenen noch einmal sehen
In der Trauerhalle des Friedhofs oder dem entsprechenden Aufbahrungsraum der Friedhofsverwaltung oder gegebenenfalls des Bestattungsinstitutes ist dies möglich. Der Zeitraum des Abschiednehmens sollte jedoch vorher unbedingt mit uns abgesprochen werden, damit für einen würdigen Rahmen gesorgt werden kann.
Musikalische Umrahmung
Diese prägt eine Trauerfeier in besonderem Maße. Wir können die entsprechenden Musiker (z.B. Organisten, Geiger, Trompeter etc.) bestellen. Auch eine musikalische Umrahmung mit technischen Hilfsmitteln ist möglich und wird von uns arrangiert.
Blumen und Kränze
Blumen und Kränze werden meist unmittelbar zum Friedhof bzw. zur Friedhofskapelle gebracht.
Die Dekoration um den Sarg übernimmt je nach Friedhofsordnung die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter, bzw. beide gemeinsam.
Kondolenzliste
Beim Auslegen einer Kondolenzliste dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Kondolenzkarten werden gesammelt und den Angehörigen später übergeben. Damit wissen Sie auch, bei welchem Personenkreis Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank für die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungswert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden. Natürlich bestimmen Sie selbst, ob wir eine solche Liste auslegen.
Kleidung
Die Kleiderordnung wird heute nicht mehr so streng genommen wie früher. Es sollten gedeckte Farben getragen werden, nur die nächsten Angehörigen tragen oft noch Schwarz.