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Renten

Witwen- und Witwerrente

Zuerst wird durch uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der Rentenstelle von uns bestätigt. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist.

Der Witwen- bzw. Witwerrentenantrag muss innerhalb der ersten vier Wochen bei dem zuständigen Gemeindeamt oder dem Rentenamt der Städte gestellt werden.

r den Antrag zur Hinterbliebenenrente brauchen Sie die folgenden Unterlagen:

Bei Witwen- und Witwerrenten mit und ohne Rentenbezug und Pensionen:

- Familienstammbuch und Sterbeurkunde

- Einen gültigen Personalausweis oder Pass

- Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers

- Sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen

- Letzter eigener Rentenanpassungs-bescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft)

- Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller)

- Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind.