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Was tun im Trauerfall?

Unmittelbare Maßnahmen

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und streng vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und zuverlässig alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können uns als Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.


Sie brauchen die folgenden Dokumente:

Familienstammbuch

(vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt

Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig

Personalausweis

Heiratsurkunde/Familienbuch

(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

Todesbescheinigung Geburtsurkunde (bei Ledigen)

Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)

Rentenanpassungsmitteilung

Pensionsbescheid

Betriebsrentenbescheid

Versicherungspolicen

Lebens- bzw. Sterbeversicherungen, Unfall- und Sachversicherungen

Gewerkschaften, vereine etc.

Grabdokumente

(Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen.

Wir erledigen für Sie alle notwendigen Behördengänge.